Goldene Regeln
1. Die Interessengemeinschaft Kunst-Literatur-Musik in Langenfeld/Rhd. – auch „Künstlergruppe FALTER“ genannt – ist ein unabhängiger, überparteilicher, nicht konfessioneller Zusammenschluss von Künstlern aller Sparten und Kulturen.
Wir gehen respektvoll miteinander um, achten einander und sind tolerant.
2. Neben Toleranz gehören Lern- und Kritikfähigkeit zu den Mindestanforderungen an eine Mitgliedschaft. Wir lernen von- und miteinander. Wir unterstützen uns in unserem Schaffen durch konstruktive Anregungen.
3. Qualität in der künstlerischen Arbeit sowie das Bemühen hierum, sind ein wesentliches Kriterium der Mitgliedschaft. Im Zweifelsfall entscheiden hierzu die Obleute.
4. Die Person missachtende, die Ehre kränkende, herabwürdigende oder beleidigende Äußerungen gegenüber Anderen oder hinter dem Rücken Anderer werden nicht geduldet. Über eventuelle Maßnahmen bei Verstößen berät die Gruppe im monatlichen Regeltreffen. – Strafrechtlich relevantes Verhalten hat dagegen den sofortigen Ausschluss zur Folge. Muss unmittelbar gehandelt werden, beraten gegebenenfalls die Obleute, ansonsten die Gruppe im Regeltreffen.
5. Neben Anregungen sollen sich die Mitglieder künstlerisch unterstützen und sich Hilfen bei der Vermarktung Ihrer Werke geben. Dennoch ist die Gruppe keine wirtschaftliche Plattform, insbesondere nicht zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen abseits der Kunst. Private Absprachen oder Vereinbarungen von Mitgliedern untereinander interessieren die Künstlergruppe FALTER natürlich nicht.
6. Sämtliche Gemeinschaftsveranstaltungen werden auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt. Aufwendungen der Mitglieder hierfür werden untereinander nicht in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind gegebenenfalls wie eigene Werbeausgaben zu behandeln.
7. Sofern bezahlte Aktionen als Künstlergruppe FALTER durchgeführt werden, regeln die Teilnehmer die Aufteilung der Kosten und/oder Überschüsse nach Einsatz und Aufwand untereinander. Bei Streitigkeiten entscheiden die Obleute über die Verteilung. Gemeinsame Aktionen einzelner Mitglieder sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Über eventuell zur Verfügung gestellte Sachmittel entscheiden die teilnehmenden Mitglieder basisdemokratisch.
8. Ein wesentliches Kriterium einer Zusammenarbeit ist Verlässlichkeit. Versprechungen und Absprachen untereinander sind einzuhalten. Können verabredete Termine nicht wahrgenommen werden, ist dies rechtzeitig anzuzeigen. Gegebenenfalls ist für Ersatz zu sorgen.
9. Vorhaltungen und Nachkarten wegen eventuell missglückter Aktionen, Vorschläge hinsichtlich nicht in die Gruppe passender Mitglieder, etc. sind zu unterlassen. Stattdessen sollte über die Vermeidbarkeit von Fehlern nachgedacht werden.